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1. Allgemeines

1.1. Das Soggiorno e. U. (in der Folge immer Soggiorno genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Soggiorno und seinen Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird und nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

1.2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsabschluss

Der Sprachunterricht bzw. eine Übersetzung kann sowohl per E-Mail als auch telefonisch gebucht werden. Jede Anmeldung bzw. jede Beauftragung ist dabei verbindlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die anfallenden Kosten eines Sprachtrainings bzw. eines Sprachblocks sind bis maximal zwei Wochen vor Beginn der ersten Einheiten zu entrichten. Beginnt der Kurs in weniger als zwei Wochen, so ist der Betrag sofort fällig.

3.2. Präsenz-Sprachunterricht ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 (1) Z 11 lit. a UStG 1994), sodass keine Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt.

3.3. Die Bezahlung kann bar oder per Banküberweisung erfolgen.

3.4. Für die jeweiligen Dienstleistungen und/oder Produkte von Soggiorno gelten, wenn nicht anders vereinbart, die jeweils angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Übersetzungsaufträge werden stets individuell vereinbart.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Soggiorno die Fortsetzung aller laufenden Aufträge, ungeachtet der Ausübung sonstiger Rechte, aussetzen.

4. Unterricht

4.1. Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Diese können auch geblockt in mehreren direkt aufeinander folgenden Einheiten stattfinden.
4.2. Die Sprachtrainer*innen verwenden dabei ausschließlich anerkannte, professionelle Lernmaterialien.

5. Terminvereinbarungen und Verschiebungen

5.1. Der Kunde stimmt seinen Stundenplan mit einer*m Mitarbeiter*in des Soggiorno ab.

5.2. Verschiebungen von Kursterminen sind bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn möglich, danach wird der volle Betrag der vereinbarten Einheiten fällig. Bei einem Block zählen die Einheiten bei zu später oder keiner Absage als konsumiert.

6. Gültigkeitsdauer von Blöcken und Gutscheinen

6.1. Angebote mit Preisvorteilen wie ein 10er-Block oder ein 20er-Block sowie Gutscheine können in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren nach Ausstellungsdatum konsumiert werden.

7. Gruppenkurse

7.1. Die Teilnehmer*innenzahl eines Gruppenkurses besteht aus drei bis maximal fünf Personen.

7.2. Wenn der Kunde an einer oder mehreren Einheiten in einer Gruppe nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Das gilt auch für sonstige Behinderungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Soggiorno liegen.

7.3. Sollte für einen Kurs die Mindestanzahl von drei Teilnehmer*innen nicht erreicht werden, behält sich Soggiorno das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits bezahlte Kursgebühr in voller Höhe zurückerstattet.

7.4. Das Mindestalter für Gruppenkurse beträgt 16 Jahre

8. Online-Unterricht

8.1. Online-Unterricht findet ausschließlich über die Plattform „Zoom“ statt. Der Kunde bekommt dabei eine Einladung mit den entsprechenden Zugangsdaten vom Soggiorno zur Verfügung gestellt.

8.2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, über die notwendige Hardware sowie über eine schnelle Internetverbindung zu verfügen. Verzögerungen und damit kürzere Unterrichtszeiten oder Ausfälle ganzer Einheiten, die auf technische Mängeln seitens des Kunden beruhen, werden nicht ersetzt und sind vollständig vom Kunden zu bezahlen.

9. Trainer*innen

9.1. Terminzusagen seitens des Soggiorno stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Trainer*innen. Es besteht grundsätzlich die Absicht, einen Kurs immer mit demselben bzw. derselben Trainer*in durchzuführen. Dies ist allerdings unverbindlich. Das Soggiorno kann jederzeit eine*n alternative*n Trainer*in bestimmen.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Trainer*innen von Soggiorno nicht direkt zu beschäftigen und so die Sprachschule zu umgehen. Dies gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der letzten Einheit. Sollte der Kunde gegen diese Regel verstoßen, so werden Schadenersatzansprüche geltend.

10. Lernerfolg des Kunden

Pünktliches und lückenloses Erscheinen im Unterricht, eine aktive Teilnahme am selbigen sowie ein eigenständiges Wiederholen des Stoffes sind Grundvoraussetzungen um die Lernziele in der geplanten Zeit zu erreichen. Soggiorno übernimmt keine Gewähr für einen individuellen Lernerfolg des*r Kursteilnehmers*in.

11. Persönliche Daten

11.1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten – unter Einbehaltung des Datenschutzgesetzes – durch Soggiorno elektronisch gespeichert werden.

11.2. Jede Änderung der relevanten persönlichen Daten des Kunden sind ohne Verzögerung mitzuteilen.

12. Schadenersatz und Haftung

Schadenersatz jeglicher Art gegen Soggiorno oder dessen (externe) Mitarbeiter*innen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Gerichtsstand dient das Bezirksgericht Linz für sämtliche sich zwischen dem Soggiorno und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten. Es gilt das für den Sitz des Soggiorno sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Soggiorno berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher*in im Sinne des KSchG und ist dieser im Inland beschäftigt bzw. hat seinen Wohnsitz im Inland, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

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